Rückblick: Forschung Steiermark – Planung, Steuerung, Impulse
WICHTIGER HINWEIS
Mit Beschluss der "Strategie des Landes Steiermark zur Förderung von Wissenschaft und Forschung" wurde das Fördersystem auf themenbezogene Ausschreibungen umgestellt. Auf dieser Seite findet sich ein Rückblick und das Belegsverzeichnis für noch abzurechnende Projekte.
Rückblick
Im Rahmen der Förderungsschiene „Forschung Steiermark – Planung, Steuerung und Impulse“ wurden relativ flexibel Projekte gefördert, die Impulse für das Aufgreifen neuer Themenbereiche setzten und die vor allem die Vernetzung der Forschungseinrichtungen unterstützten.
Die Wichtigkeit dieser überbetriebliche Förderungsschiene – in Ergänzung zu den im Bereich Wirtschaft geförderten F&E-Projekten – war insofern gegeben, als überbetriebliche F&E-Institutionen, wie Universitäten, JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH, FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, die Österreichische Akademie der Wissenschaften, etc. wichtige anwendungsorientierte Forschung betreiben, welche erst nach Durchführung bzw. Finanzierung durch die öffentliche Hand für Firmen interessant wird und diese zu Investitionen in ein Forschungsprojekt animieren.
Das Förderprogramm diente, bekräftigt durch das Bekenntnis der Landesregierung (seit November 2005), der Stärkung des Themenbereiches Forschung und Innovation mit dem Fokus auf
-
Impulsgebende Projekte,
-
Förderung von Public Awareness sowie
-
Vernetzungen der F&E-Institutionen mit dem Ziel, kritische Größen zu erreichen und damit international sichtbar bzw. ein attraktiver Standort für renommierte ForscherInnen zu werden, aber auch dem
-
Aufbau neuer Technologie- und Wachstumsfelder.
Im Rahmen des Programmes "Forschung Steiermark" wurden vor allem Projekte im Sinne des Aufbaus neuer Themenfelder bzw. aus den in der Forschungsstrategie erarbeiteten wissenschaftlichen Stärkefeldern gefördert.
Projektabrechnung
Für die Erstellung der Abrechnung ist das BELEGSVERZEICHNIS der Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit zu verwenden. Daneben sind die entsprechenden Belege im Rahmen der Abrechnungsprüfung vorzulegen.