Forschungsrat Steiermark
Die Errichtung eines Steirischen Forschungsrates (Forschung, Innovation und Technologie für die Zukunft) – der eine für die Steiermärkische Landesregierung beratende Funktion einnimmt - geht auf das Arbeitsübereinkommen der Steiermärkischen Landesregierung 2005 zurück. Die Einsetzung eines Rates für diesen Bereich beruht auf der Ausrichtung der Steiermark als "Forschungs- und Innovationsland", der wachsenden Bedeutung von Forschung und Innovation als Standortfaktor und der zunehmenden Komplexität von wirtschafts-, forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen sowie der Notwendigkeit der Bündelung und Fokussierung der Aktivitäten des Landes auf zukunftsträchtige Bereiche.
Der Steirische Forschungsrat soll die Situation der Steiermark – im Rahmen der österreichischen, europäischen und globalen Entwicklung – analysieren und Handlungsempfehlungen in Hinblick auf langfristige Zukunftsfragen aussprechen. Diese Empfehlungen sollen vorrangig jene Ressourcen, die für eine hoch entwickelte Wissensgesellschaft als zentral gelten dürfen (Forschung und Entwicklung, Wissenschaft und Technologie, Innovation und damit verbundene Humanressourcen), behandeln. Darüber hinaus ist die Förderung dieser Potenziale nur vor dem umfassenden Hintergrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes in seiner nationalen und internationalen Verflechtung zu sehen.