EU-Regionalförderung
Allgemeines
→ Die Regionalpolitik der Europäischen Union verfolgt neben der Verringerung des Strukturgefälles zwischen den Regionen der EU auch das Ziel der Förderung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung und einer wirklichen Chancengleichheit. Ein wichtiges Finanzierungsinstrument zur Erreichung dieser strukturpolitischen Ziele ist der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
→ Für die Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, das Gesamtbudget von rund 336 Milliarden Euro auf drei Schwerpunkte zu konzentrieren::
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Konvergenz - soll in den am wenigsten entwickelten Gebieten (hauptsächlich in den neuen Mitgliedsstaaten) Wachstum und Beschäftigung fördern; außerdem sollen sie vom Kohäsionsfonds unterstützt werden.
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Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - soll im Rest der Europäischen Union helfen, Wandel vorwegzunehmen und vorzubereiten. Hier ist ein regionaler Teil vorgesehen, bei dem jeder Mitgliedsstaat die begünstigten Regionen auswählt; ein zweiter nationaler Teil soll auf die europäische Beschäftigungsstrategie aufbauen.
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Zusammenarbeit - soll sich auf die Erfahrungen aus INTERREG stützen und der ausgewogenen Entwicklung der Europäischen Union als Gesamtheit dienen.
→ Die Erfolge des Ziel-2 Steiermark Programms (2000 - 2006) haben zu einer Weiterführung der Strukturfonds in der Steiermark geführt. Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung beteiligt sich am Programm „Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007 - 2013" mit 155 Millionen Euro. Das gegenständliche Programm teilt sich in drei Prioritäten: Stärken der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft, das Stärken der Attraktivität von Regionen und Standorten sowie Governance und Technische Hilfe.
→ Unter die Priorität 1 fällt auch das Aktionsfeld 1 „Überbetriebliche Forschung und Entwicklung", das von der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung (Referat Wissenschaft und Forschung) als Verantwortliche Förderstelle abgewickelt wird. Das Förderungsgebiet umfasst im Gegensatz zur Periode 2000 - 2006 nunmehr die gesamte Steiermark inklusive der Landeshauptstadt Graz. .
→ Mit dem Aktionsfeld 1 sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Know-how-Aufbau in ausgewählten Stärkefeldern und Stärkung der F&E-Kapazitäten in diesen Bereichen, um eine Intensivierung der F&E- und Innovationsaktivitäten zu ermöglichen;
- Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung kooperativer Forschungsprojekte und der Inanspruchnahme von Bundes- und EU-Förderungen;
- Steigerung des regionalen Bewusstseins für Forschung im Allgemeinen und die jeweiligen Themen im Besonderen;
- Verbesserung der Situation von Forscherinnen in den jeweiligen Themenbereichen.
Rechtsgrundlagen für die Vergabe der Strukturfondsmittel
- auf europäischer Ebene:
→ Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Festlegung von Aufgaben und Interventionsbereiche des EFRE (EFRE Verordnung)
→ (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (Allgemeine Verordnung)
→ Verordnung (EG) Nr.1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Durchführungsverordnung)
- auf Bundesebene:
→ Allgemeine Verpflichtungen der Empfänger von Strukturfondsmitteln in Österreich
- auf Landesebene:
→ Richtlinie zur Förderung von überbetrieblicher Forschung und Entwicklung zur Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für Förderungsnehmer sowie der Auswahlkriterien.
Aktionsfeld 1: Überbetriebliche Forschung und Entwicklung
Das Aktionsfeld „Überbetriebliche Forschung und Entwicklung" soll zur Entwicklung neuer Wachstumsfelder und Technologiefelder, die auf der Forschungsstrategie Steiermark 2005 plus basieren, beitragen und umfasst folgende Förderungsgegenstände, die auf Initiative der Verantwortlichen Förderstelle initiiert werden:
1. F&E-Infrastruktur-Investitionen;
2. Überbetriebliche grundlagennahe Forschungsprojekte für Kompetenzaufbau;
3. Vernetzung der bestehenden F&E-Kapazitäten durch forschungsorientierte Netzwerke.
Abwicklung, Beantragung
- Die Antragsformulare werden den von der Verantwortlichen Förderstelle aufgeforderten Institutionen übermittelt;
- Für sämtliche (positiv geprüfte) Förderungsmaßnahmen wird ein projektspezifischer Förderungsvertrag mit dem/der FörderungsempfängerIn abgeschlossen;
- Die tatsächliche Höhe der Förderung kann erst nach Überprüfung der verpflichtend vorzulegenden Originalrechnungen und -belege, die auf dem Belegsverzeichnis vollständig und korrekt anzugeben sind, festgestellt werden;
- Das Gesamtprojekt ist nach den einschlägigen Regelungen der Europäischen Union zu überprüfen und zu bewerten.
Weiter führende Informationen
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Portal: Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007 - 2013
http://www.innovation-steiermark.at/
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).