FAQ
"Das Formblatt "Kosten-/Finanzierung & Abrechnung" (xlsm) lässt sich nicht bearbeiten"
→ Klicken Sie auf: "Bearbeitung aktivieren".
Das Formblatt "Kosten- und Finanzierung & Abrechnung" (xlsm) beinhaltet die Kategorie "Karrierestatus" von Projektbeschäftigten. Wie gehe ich damit um?
Für das Förderungsprogramm "Gesundheitsförderung" ist der "Karrierestatus" der Projektbeschäftigten NICHT RELEVANT! Dieses Feld kann unberücksichtigt bleiben!
Für alle anderen Förderungsprogramme (Wissenschaft und Forschung) ist der Karrierestatus von hoher Relevanz und verpflichtend einer der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen. Die Kategorisierung folgt den Personalstundensätzen des FWF.
Wofür gibt es das Tabellenblatt "Maschinenstundensatz" im Formblatt "Kosten-/Finanzierung & Abrechnung" (xlsm)?
Für die Förderungsprogramme "Gesundheitsförderung", "Wissenschaftliche Publikationen" und "Wissenschaftliche Veranstaltungen" ist der Maschinenstundensatz NICHT relevant. Das Tabellenblatt ist NICHT zur berücksichtigen bzw. NICHT zu bearbeiten.
Maschinenstundensätze werden für gewöhnlich nur in bestimmten Förderungsprogrammen, vornehmlich im Rahmen anwendungsorientierter Forschungsprojekte, relevant. Es handelt sich um die Ermittlung von Kosten, die pro Stunde Laufzeit an einer Maschine anfallen.
"Die Kosten können im Formblatt "Kosten-/Finanzierung & Abrechnung" (xlsm) nicht eingetragen werden"
"WAS SIND OVERHEADKOSTEN?"
→ Es handelt sich um Gemeinkosten.
1. Folgende Gemeinkosten sind jedenfalls Teil des Overheads und können NICHT direkt verrechnet werden:
- Personalkosten, insbesondere für Geschäftsführung (ausgenommen: nachweislich projektspezifische Tätigkeiten), Assistenztätigkeiten (insbesondere "klassisches" Sekretariat), Rechnungswesen, Controlling, Personalverrechnung, Personalabteilung, IT-Abteilung, Marketing und alle übrigen zentralen Services
- Steuern und sonstige Abgaben
- Instandhaltung, Reinigung, Entsorgung, Energie
- Gebühren für Telekomunnikation und Internet
- Postgebühren
- Büromaterial
- Versicherungen
- Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwand
- Mitgliedsbeiträge und Kammerumlagen
- Kopierkosten
2. Folgende Gemeinkosten stellen im Regelfall einen Teil des Overheads dar, können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen und nach exepliziter Vereinbarung mit dem Förderungsgeber direkt verrechnet werden:
- Aufwand für Miete, LÖeasing und Lizenzen
- Druck-/Kopierkosten
- Fachliteratur
- Aus- und Fortbildungskosten
"ZU WELCHER KOSTENGRUPPE GEHÖREN WERKVERTRÄGE?"
"Kann das Schreiben von Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen seitens der Abteilung 8 gefördert werden?"
→ NEIN. Die Erstellung dieser Arbeiten gehört zum Pflichtteil eines Universitäts- bzw. Hochschulstudiums und kann ebenso wenig gefördert werden wie das Absolvieren einer Prüfung.
"Wo kann ich mein Studium anrechnen oder zertifizieren lassen?" "Wie komme ich zu einer Studienbeihilfe?
Das Land Steiermark, Wissenschaft und Forschung, hat keine Kompetenzen in den Bereichen des Zertifizierens und Akkreditierens eines Studiums und kann keine Stipendien vergeben. Diese Kompetenzen ressortieren im Zuständigkeitsbereich des Bundes ( Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) und sind durch das Österreichische Studienförderungsgesetz rechtlich geregelt.
Über die Stipendienvergabe (Inlands- sowie Auslansstipendien) informiert Sie die Stipendienstelle Graz - Studienbeihilfenbehörde des Bundes (Metahofgasse 30, 8020 Graz)