Nachweis der Förderungsverwendung - Kosten-/Finanzplan & Abrechnungsformular
Förderungsprogramme Wissenschaft & Forschung
Kosten-/Finanzplan & Abrechnungsformular [xlsx]
Kosten-/Finanzplan & Abrechnungsformular_Infrastruktur [xlsx] - gilt ausschließlich für Ausschreibungen "Infrastruktur" des Zukunftsfonds Steiermark!
Das Formblatt ist zugleich als Kosten-/Finanzierungsplan in der Phase der Antragstellung (PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen) und als Belegsverzeichnis im Zuge des Förderungsverwendungsnachweises (IST-Kosten und IST-Einnahmen) konzipiert.
Die Vorlage eines Kosten-/Finanzierungsplanes im Zuge der Antragstellung sowie der Nachweis der widmungsgemäßen Förderungsverwendung im Zuge der Subventionsabrechnung sind verpflichtend.Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer verpflichtet sich durch die Unterzeichnung eines Fördervertrages unter anderem, über die Durchführung des geförderten Projektes inhaltlich zu berichten
und die ordnungsgemäße Verwendung der zugesprochenen Förderung zu dokumentieren.
MERKE:
Die Dokumentation der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen hat unter Heranziehung und Weiterführung des in der Phase der Antragstellung eingereichten xlsm-Dokumentes "Kosten-/Finanzierungsplan & Abrechnungsformular" zu erfolgen. Den bei der Antragstellung erfassten Plan-Kosten und Plan-Einnahmen sind nun die Ist-Kosten und Ist-Einnahmen gegenüber zu stellen.
Abweichungen zwischen PLAN und IST von mehr als 10% sind dem Förderungsgeber jedenfalls zu melden.
Das Formular ist in elektronischer Form (unbedingt im Excel-Format) vorzulegen. Zusätzlich ist das Titelblatt (1. Tabellenblatt/Übersicht) zu unterschreiben, zu scannen und im pdf-Format zu übermitteln.
Die maßnahmenverantwortliche Förderungsstelle entscheidet auf Basis dieser Dokumentation über die weitere Vorgehensweise bzw. über die Auswahl und die Quantität konkret vorzulegender Einzelbelege.
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).