Reisekostenzuschüsse für WissenschafterInnen (Nachwuchsförderung)
Seitens der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung können Reisekostenzuschüsse gewährt werden, um steirischen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern die aktive Teilnahme an
- internationalen Kongressen, Symposien, Tagungen oder
- Forschungsaufenthalten
zu erleichtern.
Die aktive Teilnahme bedeutet bzw. bedingt:
- die Präsentation eines Vortrages oder eines Posters
- und/oder Forschungsarbeiten vor Ort.
Die internationale akademische Mobilität sowie der wechselseitige Wissenstransfer zählen zu unseren Leitmotiven und sind wichtige Karriereförderungsinstrumente!
Nicht gefördert wird:
- die Teilnahme an einem Kurs bzw. an einem Seminar
- die Teilnahme an einem Workshop
- die Teilnahme an einer Summer School
- die Absolvierung eines Praktikums
Antragsberechtigung, Förderungskriterien
Antragsberechtigt sind:
Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere (mit dem Doktoratsstudium muss bereits begonnen worden sein - bis maximal 4 Jahre nach Abschluss der Dissertation) stehen und die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen.
Definition: Personen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere
- Die Veranstaltung, deren Besuch gefördert werden soll, findet bis längstens 4 Jahre nach Abschluss der Dissertation statt.
Kriterien der Förderungsvergabe:
- Aktueller Hauptwohnsitz ist in der Steiermark
- Es besteht ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung.
- Die Anzahl der möglichen Förderungsgenehmigungen pro Person ist auf 3 begrenzt
- Inlandsreisen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Personen ohne Dienstverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder zu einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung.
Ausnahme:
- Besteht kein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung, so können in Ausnahmefällen auch wissenschaftlich arbeitende Studierende nach Vorlegen einer besonderen Befürwortung des/der die wissenschaftliche Arbeit betreuenden Fachprofessors/Fachprofessorin eine Förderung erhalten. In diesem Fall ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens einem Jahr vor Antritt des ersten Studiums durchgehend bis heute und auch aktuell in der Steiermark mittels Meldezettel nachzuweisen.
Antragstellung
Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl. Die Beschlussfassungen können jeweils erst nach Ende der Perioden ausgesprochen werden.
- 1. Periode: 1. Jänner bis 31. März
- 2. Periode: 1. April bis 30. Juni
- 3. Periode: 1. Juli bis 30. September
- 4. Periode: 1. Oktober bis 31. Dezember
Das Ansuchen um einen Reisekostenzuschuss ist ausschließlich auf elektronischem Weg unter Verwendung des ANTRAGSFORMULARES im Vorfeld der Unternehmung, also VOR dem Antritt der Reise, in Form eines pdf-Dokumentes an wissenschaft-forschung@stmk.gv.at zu übermitteln und wie folgt aufzubereiten.
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden und folgende Inhalte enthalten:
- Name und Kontakt der wissenschaftlichen Institution der Antragstellerin/des Antragstellers
- Information zur aktiven Teilnahme bzw. zur Funktion der Antragstellerin/des Antragstellers innerhalb des Kongresses sowie Thema der Präsentation, Veranstaltungsort und Veranstaltungstermin
- Beschreibung der Veranstaltung
- Beschreibung des wissenschaftlichen Vorhabens
- Webseite und Programm der Veranstaltung
- Kostenaufstellung (Reisekosten, Kongressgebühren, Hotelkosten)
- Finanzierungsplan (Förderungen anderer Stellen müssen ausnahmslos bekannt gegeben werden)
- Begründung, warum die Finanzierung nicht im Rahmen einer Dienstreise durch den Dienstgeber bzw. aus einem Projektbudget möglich ist.
- Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN, BIC, Konto lautend auf "....")
Dem Antragsformular sind folgende Dokumente als pdf-Datei anzuschließen:
- Tagungsunterlagen: Programm sowie Einladung der ausländischen Forschungseinrichtung
- Sponsionsbescheid/Masterdegree
- Studienbestätigung/Doktoratsstudium
- Promotionsbescheid
- Professorenbefürwortung
- Dienstvertrag - für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einer steirischen Hochschule oder einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung
- Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen: Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Gesellschaftervertrag, Bescheid des Finanzamtes)
- aktueller Meldezettel - zum Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Steiermark
- Ausnahme: Besteht kein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung , so müssen wissenschaftlich arbeitende Studierende den Hauptwohnsitz in der Steiermark für den Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Antritt des ersten Studiums durchgehend bis heute und auch aktuell mittels Meldezettel nachweisen.
Programm-Budgetierung
In Hinblick auf die Einsparungsvorgaben bzw. die Budgetrestriktion öffentlicher Haushalte steht - pro Einreichperiode - ein limitiertes Kontingent in Höhe von € 5.000,00 (insgesamt also ein Volumen von € 20.000,00) zur Verfügung.
Die Anträge werden pro Einreichperiode im Rahmen der Budgetlimitierung angenommen.
Übersteigt die Anzahl der Einreichungen den Rahmen der ausgeschriebenen Förderungssumme, erfolgt eine Reihung der Anträge nach dem Einlangen des E-Mails mit dem Antrag.
Nachweis der Förderungsverwendung
Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes ist die widmungsgemäße Verwendung der Landesförderung mindestens in Höhe des Subventionsbeitrages mittels Rechnungen samt den dazugehörenden Zahlungsnachweisen (in KOPIEN) sowie einer Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die aus Wissenschaftsförderungsgeldern gedeckten Ausgabepositionen sind im Belegsverzeichnis zu dokumentieren.
→ Als widmungsgemäß verwendet gelten Reisekosten, Kongressgebühren und Hotelkosten.
Kontakt - Ansprechpartnerin
Frau Maria LADLER
Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
E-mail: maria.ladler@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-2003
Fax: (0316)877-3998
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung (https://datenschutz.stmk.gv.at).