Regionale Ergänzung des FWF-Förderprogramms „Spezialforschungsbereiche“
Die ‚Spezialforschungsbereiche' (kurz: SFB) wurden 1993 ins Leben gerufen und sollen instituts- und universitätsübergreifend Forschungskapazitäten zu einem Generalthema an einem Standort bündeln und eine Finanzierung über 8 Jahre gewährleisten.
Die Anträge werden international evaluiert - im Falle der erfolgreich durchlaufenen, exzellenten Evaluierung wird die Genehmigung durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ausgesprochen.
Zwischenbegutachtungen erfolgen nach 4 Jahren. Je nach SFB beträgt das durchschnittliche Förderungsvolumen rund € 1.000.000,00 pro Jahr.
Die Vergabe erfolgt durch den FWF einmal pro Jahr in der letzten Kuratoriumssitzung des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung.
Das Land Steiermark unterstützt gemeinsam mit der Stadt Graz die Spezialforschungsbereiche mit einem zusätzlichen regionalen Beitrag von 10% der vom FWF genehmigten Förderungssumme im Verhältnis 2:1.
Nähere Informationen zu diesem Programm sind
- auf der FWF-Homepage HIER und
- bei der Stadt Graz unter http://kultur.graz.at/kulturamt/62
zu finden.
Antragstellung
Benötigte Unterlagen:
- ANTRAGSFORMULAR des Landes
- Kosten- und Finanzierungsplan (PLAN-Daten), HIER abrufbar
- Förderzusage der Stadt Graz, wenn vorhanden
- FWF-Fördervertrag
Förderungsverwendung: Nachweis und Abrechnung
Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die Projektrealisierung inhaltlich darzustellen und die ordnungsgemäße Heranziehung der genehmigten Förderungsmittel unter Verwendung des Formblattes nachzuweisen (zu erfassen sind nun auch die IST-Kosten). Das Formblatt ist HIER abzurufen.
Die Vorgaben für den inhaltlichen FÖRDERUNGSBERICHT werden auf unserer Webseite erläutert.
Kontakt
Mag. Gabriele WURZER
Referat Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
gabriele.wurzer@stmk.gv.at
Tel: 0316/877-5433
Fax: 0316/877-3998
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).