Mensabeihilfen für Studierende
Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende gewährt, die ein Stipendium beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angeschlossenen Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
Die Beantragung der Mensabeihilfe durch die Studierenden erfolgt aus zweckmäßigen Gründen bei der jeweiligen Hochschülerschaft der steirischen Universität, welche vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung gestellt wird.
Für Rücksprachen steht Ihnen zur Verfügung:
Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
Frau Elke WURZINGER
E-mail: elke.wurzinger@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-2624
Fax: (0316)877-3998
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
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